RS OGH 2008/4/3 8Ob34/08w, 3Ob113/12g, 5Ob152/14k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2008
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Norm

ABGB §1406

Rechtssatz

Bereits abgewickelte Verträge, also Verträge die beiderseits erfüllt wurden, können naturgemäß nicht Gegenstand einer Vertragsübernahme sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123377

Im RIS seit

03.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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