RS OGH 2008/4/10 3Ob17/08h

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Veröffentlicht am 10.04.2008
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Norm

ABGB §865

Rechtssatz

Ist die iSd § 865 Satz 3 ABGB gesetzte Frist unangemessen kurz, so hat sie die Beendigung der Bindung des sie Setzenden nicht zur Folge. Auch ein Entfall der Bindungswirkung mit Ablauf einer so nicht gesetzten, aber tatsächlich angemessenen Frist ohne eine weitere ausdrückliche Nachfristsetzung widerspräche dem wohlverstandenen Zweck des Gesetzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123591

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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