RS OGH 2008/4/10 3Ob17/08h

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Veröffentlicht am 10.04.2008
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Norm

ABGB §865

Rechtssatz

Die Angemessenheit einer Frist iSd § 865 Satz 3 ABGB wird sich nach den konkreten Umständen des Falls zu richten haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123589

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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