Norm
ZustG §13 Abs2Rechtssatz
Die iSd § 13 Abs2 ZustG bevollmächtigte Person kann den Empfänger nur bei einer eigentlichen Zustellung durch Ausfolgung eines „Dokuments" vertreten. Eine Hinterlegung bei vorübergehender Abwesenheit des nach §13 Abs2 ZustG Bevollmächtigten ist nicht zulässig.Die iSd Paragraph 13, Abs2 ZustG bevollmächtigte Person kann den Empfänger nur bei einer eigentlichen Zustellung durch Ausfolgung eines „Dokuments" vertreten. Eine Hinterlegung bei vorübergehender Abwesenheit des nach §13 Abs2 ZustG Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123427Im RIS seit
10.05.2008Zuletzt aktualisiert am
08.09.2025