RS OGH 2008/4/10 9ObA117/06f, 7Ob236/11y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2008
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Norm

ABGB §1295 Ia5
ABGB §1311 IIa
KO §69

Rechtssatz

Der Neugläubigern bei Konkursverschleppung zustehende Vertrauensschaden umfasst nicht den dem Erfüllungsinteresse zuzuordnenden Ersatz für erbrachte eigene Arbeitsleistungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123327

Im RIS seit

10.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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