RS OGH 2008/4/15 14Os164/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein „Anwerben" nach § 217 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt allein die Grenzen überschreitet.Ein „Anwerben" nach Paragraph 217, StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt allein die Grenzen überschreitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123479

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten