Norm
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr2Rechtssatz
Art 34 Nr 2 EuGVVO verlangt - im Gegensatz zu den Vorgängerbestimmungen des Art 27 Nr 2 LGVÜ/EuGVÜ - nicht mehr die „ordnungsgemäße" Zustellung nach dem Recht des Ursprungsstaats. Es kommt nur mehr auf die (bloß) tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte an.Artikel 34, Nr 2 EuGVVO verlangt - im Gegensatz zu den Vorgängerbestimmungen des Artikel 27, Nr 2 LGVÜ/EuGVÜ - nicht mehr die „ordnungsgemäße" Zustellung nach dem Recht des Ursprungsstaats. Es kommt nur mehr auf die (bloß) tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123592Im RIS seit
07.06.2008Zuletzt aktualisiert am
18.07.2017