RS OGH 2008/5/8 3Ob83/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2008
beobachten
merken

Norm

EO §331 C
GmbHG §76 Abs4

Rechtssatz

Das satzungsmäßige Zustimmungsrecht der GmbH zur Übertragung des Geschäftsanteils ist kein absolutes Recht, das einer Verwertung entgegenstünde. Wenn keine Einigung über den Übernahmspreis iSd § 76 Abs 4 GmbHG zustande kommt, hat die zustimmungsberechtigte GmbH nur das Recht auf Bekanntgabe des Schätzwerts und das Recht, einen Käufer zu präsentieren, der den Geschäftsanteil um den Schätzwert innerhalb von 14Tagen ab Benachrichtigung erwirbt. Kommt es innerhalb der 14-tägigen Frist nicht zur Übernahme des Anteils durch eine von der Gesellschaft ausgesuchte Person, kann er veräußert werden, ohne dass die Gesellschaft darauf noch Einfluss nehmen könnte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vinkulierter Geschäftsanteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123588

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten