RS OGH 2008/5/8 15Os158/07k

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Veröffentlicht am 08.05.2008
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Norm

FinStrG §5 Abs2

Rechtssatz

Zweite Alternative des § 5 Abs 2 zweiter Satz FinStrG umfasst auf Grund der Abgabendefinition des § 2 Abs 1 leg cit nur solche Finanzvergehen, die österreichische oder durch unmittelbar wirksame Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelte Abgaben betreffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123622

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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