RS OGH 2008/5/15 7Ob97/08b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2008
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Norm

ABGB §140 Bc
EStG 1988 §41 Abs2

Rechtssatz

„Der Unterhaltspflichtige ist darauf anzuspannen, eine Arbeitnehmerveranlagung zwecks Lohnsteuerrückvergütung - ungeachtet der fünfjährigen Frist des § 41 Abs 2 EStG 1988 - jährlich zu beantragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123500

Im RIS seit

14.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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