RS OGH 2022/12/6 16Bkd5/07, 24Ds14/22a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2008
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Norm

DSt 1990 §1 C1

Rechtssatz

Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher zu detaillieren, ist er dazu verpflichtet, eine derartige Detaillierung vorzunehmen. Es stellt (auch) eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124021

Im RIS seit

18.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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