RS OGH 2008/5/19 16Bkd5/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2008
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Norm

DSt 1990 §1 C1

Rechtssatz

Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher zu detaillieren, ist er dazu verpflichtet, eine derartige Detaillierung vorzunehmen. Es stellt (auch) eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Entscheidungstexte

  • 16 Bkd 5/07
    Entscheidungstext OGH 19.05.2008 16 Bkd 5/07

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124021

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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