RS OGH 2008/5/27 8Ob44/08s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2008
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Norm

oö FLG 1979 §24 Abs1
ABGB §480
ABGB §1460

Rechtssatz

Dem bloße Ersitzungsbesitzer hat während des Laufs der Ersitzungszeit in Ansehung des „dienenden" Grundstücks keine eigenständige Rechtsposition. Er kann daher durch die, mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsplans bewirkte, Unterbrechung der Ersitzungszeit auch in keinem beachtenswerten (Verfahrens- oder materiellen) Recht verletzt worden sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123567

Im RIS seit

26.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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