Norm
oö FLG 1979 §24 Abs1Rechtssatz
Dem bloße Ersitzungsbesitzer hat während des Laufs der Ersitzungszeit in Ansehung des „dienenden" Grundstücks keine eigenständige Rechtsposition. Er kann daher durch die, mit der Rechtskraft des Zusammenlegungsplans bewirkte, Unterbrechung der Ersitzungszeit auch in keinem beachtenswerten (Verfahrens- oder materiellen) Recht verletzt worden sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123567Im RIS seit
26.06.2008Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011