RS OGH 2008/5/29 2Ob225/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2008
beobachten
merken

Norm

KO §29 Z1

Rechtssatz

Bei der Frage der fahrlässigen Unkenntnis des Empfängers von der Unentgeltlichkeit der Verfügungen der Gemeinschuldnerin ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es im Geschäftsverkehr durchaus üblich ist, dass in einem Konzern auf Anweisung eines Konzernunternehmens ein anderes oder mehrere andere Konzernunternehmen die Verbindlichkeiten des anweisenden Konzernunternehmens begleichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123865

Im RIS seit

28.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten