RS OGH 2008/6/5 15Os56/08m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2008
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Norm

StGB §5 A
StGB §7 Abs1

Rechtssatz

Eine unwesentliche Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten schließt den Vorsatz nicht aus. Eine Abweichung ist unwesentlich, wenn der Erfolg im Risikozusammenhang mit der Tathandlung steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123671

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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