RS OGH 2008/6/10 4Ob78/08m

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Veröffentlicht am 10.06.2008
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Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1295 Ia9
ABGB §1295 IIc
ABGB §1299 B

Rechtssatz

Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden - und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden - von Mutter und Kind zu vermeiden. Ein Verdienstentgang der Mutter, der durch die Pflege des wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines behinderten Kindes entsteht, ist daher kein mittelbarer Schaden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123536

Im RIS seit

10.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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