RS OGH 2008/6/10 4Ob91/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.2008
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
KSchG §6 Abs1 Z1
TKG 2003 §70

Rechtssatz

§ 70 TKG gewährt dem Dienstebetreiber kein Recht, eine Sperre vorzunehmen, sondern beschränkt nur dessen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Sperre ist daher, dass diese im Vertrag - etwa nach maßgebenden AGB - vereinbart wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123618

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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