Norm
ABGB §1295 Ia3fRechtssatz
Hat ein Behandlungsfehler nur ein Maß an körperlichen Schmerzen verursacht, das mit dem im Fall sachgerechter Behandlung identisch ist, hat der rechtswidrig Handelnde für den Schaden nicht einzustehen. Er haftete nur für ein Mehr an Schmerzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123535Im RIS seit
10.07.2008Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014