Norm
ABGB §1438Rechtssatz
Kommt die beklagte Partei in ihrem Revisionsschriftsatz auf ihre in erster Instanz eingewendete Gegenforderung nicht mehr zurück, ist diese als abschließend erledigter Streitpunkt anzusehen, auf den im fortgesetzten Verfahren nicht mehr einzugehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123970Im RIS seit
16.07.2008Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011