RS OGH 2008/6/16 8Ob14/08d

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Veröffentlicht am 16.06.2008
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Norm

ABGB §1438

Rechtssatz

Kommt die beklagte Partei in ihrem Revisionsschriftsatz auf ihre in erster Instanz eingewendete Gegenforderung nicht mehr zurück, ist diese als abschließend erledigter Streitpunkt anzusehen, auf den im fortgesetzten Verfahren nicht mehr einzugehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123970

Im RIS seit

16.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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