Norm
BVergG 2002 §57Rechtssatz
Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vgl EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vergleiche EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123698Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008