RS OGH 2008/6/20 1Ob52/08s

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Veröffentlicht am 20.06.2008
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Norm

BVergG 2002 §57

Rechtssatz

Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vgl EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vergleiche EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).

Entscheidungstexte

  • RS0123698">1 Ob 52/08s
    Entscheidungstext OGH 20.06.2008 1 Ob 52/08s
    Beisatz: Beisatz: Allein die Berufung auf die Tatsache, dass zwei Unternehmen zur selben Unternehmensgruppe gehören, reicht zum Nachweis der Verfügbarkeit nicht aus. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123698

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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