RS OGH 2008/6/20 1Ob19/08p

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Veröffentlicht am 20.06.2008
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Norm

AHG §1 A
RAO §23

Rechtssatz

Die grundsätzliche Möglichkeit, Selbstverwaltungskörper wie jene der freien Berufe, also zB Rechtsanwaltskammern, nach dem AHG in Anspruch zu nehmen, seit dessen In-Kraft-Treten gegeben. Die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstands ist aber nach § 23 RAO seit jeher allgemeine Aufgabe der Rechtsanwaltskammer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123764

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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