Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123964Im RIS seit
26.07.2008Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011