RS OGH 2008/6/26 2Ob158/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2008
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Norm

ABGB §1323 B
ABGB §1323 C1

Rechtssatz

Die Grundsätze, wann bei erheblicher Beschädigung eines Kraftfahrzeugs Schadenersatz auf Basis der objektiven Wertminderung statt der fiktiven Reparaturkosten zu gewähren ist (vgl RS0123963) treffen bei einem beschädigten Leasingfahrzeug gleichermaßen auf den Leasinggeber und den wirtschaftlich betroffenen Leasingnehmer zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123964

Im RIS seit

26.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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