Norm
ABGB §1325 E4Rechtssatz
Die in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (beispielsweise) genannten Kriterien wie das Alter von Unfallopfer und Angehörigen oder das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sind bloß Hilfstatsachen, also Indizien, aus denen in der Regel auf die im Einzelfall nur schwer beweisbare Intensität der Gefühlsgemeinschaft geschlossen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123936Im RIS seit
26.07.2008Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018