RS OGH 2008/6/26 2Ob55/08i, 1Ob114/16w

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Veröffentlicht am 26.06.2008
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Norm

ABGB §1325 E4

Rechtssatz

Die in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (beispielsweise) genannten Kriterien wie das Alter von Unfallopfer und Angehörigen oder das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sind bloß Hilfstatsachen, also Indizien, aus denen in der Regel auf die im Einzelfall nur schwer beweisbare Intensität der Gefühlsgemeinschaft geschlossen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123936

Im RIS seit

26.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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