RS OGH 2025/7/31 2Ob167/07h; 17Ob35/09k; 8ObA20/10i; 2Ob173/11x; 5Ob117/12k; 2Ob67/12k; 8ObA9/15d; 7

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Veröffentlicht am 26.06.2008
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Rechtssatz

Der Anscheinsbeweis wird in Fällen als sachgerecht empfunden, in denen konkrete Beweise vom Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123919

Im RIS seit

26.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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