RS OGH 2008/7/8 4Ob57/08y, 4Ob244/12d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2008
beobachten
merken

Norm

UWG §1 Abs2 Satz2 C10
UWG §1a Abs1
UWG Anh Z28

Rechtssatz

Auf die Auslegung von Z 28 des Anhangs zum UWG kommt es nicht an, wenn nicht die generell missbilligte Geschäftspraktik, Kinder als Kaufmotivatoren für ihre Eltern zu instrumentalisieren beanstandet wird, sondern dass zu diesem Zweck gegenüber den Kindern unlautere Mittel eingesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123822

Im RIS seit

07.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten