RS OGH 2008/7/8 4Ob94/08i

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Veröffentlicht am 08.07.2008
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Norm

ABGB §1455
Sbg StrG 1972 §2 Abs1
Sbg StrG 1972 §8 Abs1

Rechtssatz

Für die Frage, ob ein bestimmter Teil eines Grundstücks eine unter das Ersitzungsverbot des § 8 Abs 1 Sbg StrG 1972 fallende Straße oder ein ihr zugeordnetes Zugehör ist, ist nicht auf den Inhalt einer Mappen- oder Katasterdarstellung, sondern allein auf die in der Natur ersichtlichen Gegebenheiten abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123899

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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