RS OGH 2015/11/25 9ObA91/07h, 9ObA97/12y, 8ObA82/15i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2008
beobachten
merken

Norm

KollV für Arbeitskräfteüberlassung AbschnIX

Rechtssatz

Facharbeiter sind schon dann in eine der Facharbeiter-Lohngruppen des Abschnittes IX KVAÜ einzustufen, wenn sie nur in untergeordnetem Ausmaß, selten oder nur vorübergehend in ihrem Berufsfeld eingesetzt werden.Facharbeiter sind schon dann in eine der Facharbeiter-Lohngruppen des Abschnittes römisch neun KVAÜ einzustufen, wenn sie nur in untergeordnetem Ausmaß, selten oder nur vorübergehend in ihrem Berufsfeld eingesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123952

Im RIS seit

08.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten