RS OGH 2008/7/10 8Ob131/07h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.2008
beobachten
merken

Norm

KO §44 Abs1
KO §46 Abs1
KO §47 Abs1

Rechtssatz

Der Massegläubiger im Sinne der §§46, 47 KO unterscheidet sich vom Aussonderungsberechtigten nach § 44 KO dadurch, dass der Massegläubiger die Zugehörigkeit zur Sollmasse nicht bestreitet, sondern lediglich eine bevorzugte Befriedigung vor den anderen Konkursgläubigern aus der Verwertung der Masse geltend macht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123754

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten