RS OGH 2008/7/16 16Ok3/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2008
beobachten
merken

Norm

KartG 2005 §48
NahversG §7 Abs1
NahversG §7 Abs3
NahversG §7 Abs4

Rechtssatz

Legt der Vorsitzende bei einer vorläufigen Untersagung oder Anordnung nach § 7 Abs 4 NahversG keine Rekursfrist fest, ist ein binnen 4 Wochen erhobener Rekurs jedenfalls rechtzeitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123882

Im RIS seit

15.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten