RS OGH 2008/7/16 16Ok7/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2008
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Norm

ABGB §6
ABGB §7
KartG 2005 §50

Rechtssatz

Auch für die im Kartellgesetz geregelten Gebühren des kartellgerichtlichen Verfahrens gilt, dass diese Bestimmungen zwar einer Auslegung zugänglich sind, aber verbleibende Zweifel nicht zu Lasten des Beteiligten gehen und sie im Zweifel nicht ausdehnend ausgelegt werden können.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 7/08
    Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 7/08
    Bem: So bereits Okt 25/74 und Okt 1/77. Unter Hinweis auf die Judikatur des VwGH zum GGG. (T1)

Schlagworte

Gerichtsgebühr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123673

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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