Rechtssatz
Für den Bereich des NahversG ist - anders als für §48 KartG und § 24 UWG - Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich die Bescheinigung einer entsprechenden Gefährdung.Für den Bereich des NahversG ist - anders als für §48 KartG und Paragraph 24, UWG - Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich die Bescheinigung einer entsprechenden Gefährdung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123896Im RIS seit
15.08.2008Zuletzt aktualisiert am
09.12.2011