RS OGH 2008/8/7 6Ob157/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2008
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Norm

UGB §247
  1. UGB § 247 heute
  2. UGB § 247 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2004
  3. UGB § 247 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 475/1990

Rechtssatz

Der Konsolidierungskreis erfasst neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit. Die Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses hängt entscheidend von der Beibehaltung des einmal festgelegten Konsolidierungskreises ab, weshalb nach herrschender Auffassung auch bei dessen Abgrenzung der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123947

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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