RS OGH 2008/8/14 2Ob162/08z

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Veröffentlicht am 14.08.2008
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Norm

BauKG §9

Rechtssatz

Der Bauherr ist durch eine Übertragung sämtlicher oder einzelner Pflichten auf den Projektleiter von seiner Haftung gegenüber Dritten ganz oder teilweise befreit. Anstelle des Bauherrn haftet dann der Projektleiter für die Einhaltung der ihm übertragenen Pflichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124222

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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