Norm
ZPO §529 ARechtssatz
Die Bestimmung des § 529 ZPO über die Nichtigkeitsklage ist im Sicherungsverfahren über die Bestimmung eines einstweiligen Unterhalts analog anzuwenden.Die Bestimmung des Paragraph 529, ZPO über die Nichtigkeitsklage ist im Sicherungsverfahren über die Bestimmung eines einstweiligen Unterhalts analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124073Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009