RS OGH 2015/6/16 17Ob18/08h, 17Ob26/08k, 17Ob6/10x, 4Ob41/15f

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Veröffentlicht am 26.08.2008
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Norm

PatG 1970 §156 Abs3

Rechtssatz

Die Möglichkeit zur Verfahrensunterbrechung nach § 156 Abs 3 PatG 1970 soll die Zuständigkeit des Patentamts für die (endgültige) Entscheidung über den Bestand eines Patents absichern.Die Möglichkeit zur Verfahrensunterbrechung nach Paragraph 156, Absatz 3, PatG 1970 soll die Zuständigkeit des Patentamts für die (endgültige) Entscheidung über den Bestand eines Patents absichern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124044

Im RIS seit

25.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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