RS OGH 2019/11/11 9Bkd1/08, 27Os7/14b, 26Ds14/18k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2008
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Norm

DSt 1990 §19
MRK Art6 Abs1 II5a2

Rechtssatz

Ein über die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen hinausgehendes Recht auf Anhörung des Disziplinarbeschuldigten in einer (öffentlichen) mündlichen Disziplinarverhandlung stünde mit der Aufgabe eines Zwischenverfahrens wegen einstweiliger Maßnahmen in Widerspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124019

Im RIS seit

27.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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