RS OGH 2008/9/2 8Ob100/08a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Einem Nebenintervenienten steht weder ein Antrag auf Zurückweisung des Beitritts eines anderen Nebenintervenienten noch ein Rechtsmittel in diesem Zusammenhang zu.

Entscheidungstexte

  • RS0124145">8 Ob 100/08a
    Entscheidungstext OGH 02.09.2008 8 Ob 100/08a
    Beisatz: Hier: Ein bereits früher beigetretener Nebenintervenient kann gegen die Zulassung eines später auf Seite des Prozessgegners beigetretenen neuen Nebenintervenienten keinen Zurückweisungsantrag stellen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124145

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten