Rechtssatz
Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens im Sinn des § 5 EIRAG (früher EURAG) ist ein der Verbesserung zugängliches Formgebrechen.Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens im Sinn des Paragraph 5, EIRAG (früher EURAG) ist ein der Verbesserung zugängliches Formgebrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124121Im RIS seit
03.10.2008Zuletzt aktualisiert am
29.08.2024