RS OGH 2024/3/20 3Ob162/08g; 2Ob256/08y; 9Ob68/09d; 6Ob115/14a; 2Ob36/15f; 2Ob12/16b; 2Ob117/17w; 6O

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Veröffentlicht am 03.09.2008
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Rechtssatz

Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens im Sinn des § 5 EIRAG (früher EURAG) ist ein der Verbesserung zugängliches Formgebrechen.Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens im Sinn des Paragraph 5, EIRAG (früher EURAG) ist ein der Verbesserung zugängliches Formgebrechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124121

Im RIS seit

03.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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