Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage eines selbständig erwerbstätigen Unterhaltsschuldners ist bei der Bewertung der Verwendung eines Unternehmens-PKWs auch für private Zwecke die allenfalls in Betracht kommende „Luxustangente" im Sinn von § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (im Sinn einer „Privatentnahme") zu berücksichtigen.Bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage eines selbständig erwerbstätigen Unterhaltsschuldners ist bei der Bewertung der Verwendung eines Unternehmens-PKWs auch für private Zwecke die allenfalls in Betracht kommende „Luxustangente" im Sinn von Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b, EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (im Sinn einer „Privatentnahme") zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124248Im RIS seit
16.10.2008Zuletzt aktualisiert am
30.04.2012