Norm
KBGG 19Rechtssatz
Die spezielle Rückzahlungsverpflichtung des Zuschusses in Form der Abgabe gemäß §19 KBGG schließt die allgemeine Rückzahlungspflicht bei Vorliegen eines Tatbestands gemäß § 31 KBGG nicht aus.Die spezielle Rückzahlungsverpflichtung des Zuschusses in Form der Abgabe gemäß §19 KBGG schließt die allgemeine Rückzahlungspflicht bei Vorliegen eines Tatbestands gemäß Paragraph 31, KBGG nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124065Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009