RS OGH 2008/9/24 2Ob163/08x, 10ObS56/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2008
beobachten
merken

Norm

ASVG §173 Z1 lita

Rechtssatz

Die medizinische Rehabilitation ist ein Teilaspekt des nur demonstrativ umschriebenen Leistungsspektrums der Unfallheilbehandlung, weshalb auf sie jedenfalls ein individueller Leistungsanspruch besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124197

Im RIS seit

24.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten