RS OGH 2008/9/24 2Ob32/08g

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Veröffentlicht am 24.09.2008
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Norm

JN §99 Abs1

Rechtssatz

Der Vermögensgerichtsstand nach § 99 Abs 1 JN wird auch für ausländische Staaten, die im Inland über von der Immunität nicht gedeckte Vermögenswerte bestimmten Umfangs verfügen, begründet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124241

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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