RS OGH 2008/9/24 7Ob118/08s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2008
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Norm

ABGB §1440 B
KO §19 Abs1
AO §19 Abs1

Rechtssatz

Es soll also ein vertraglich vereinbartes Kompensationsverbot die Aufrechnungsmöglichkeit nach §§ 19 KO und AO nicht unterlaufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124178

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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