Norm
ABGB §1440 BRechtssatz
Es soll also ein vertraglich vereinbartes Kompensationsverbot die Aufrechnungsmöglichkeit nach §§ 19 KO und AO nicht unterlaufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124178Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009