RS OGH 2008/9/24 2Ob163/08x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2008
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Norm

ASVG §198 Abs3 Z3
ASVG §332 C

Rechtssatz

Dienstgeberzuschüsse, mit denen das Ziel erreicht wird, den Arbeitsplatz des Dienstnehmers trotz der Einschränkung seiner physischen Leistungsfähigkeit zu erhalten und dadurch einen Verdienstentgang zu verhindern, sind als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation sachlich kongruent zum Anspruch auf Verdienstentgang. Im Hinblick auf den Anspruch des sozialversicherten Dienstnehmers auf gesetzmäßige Ermessensübung ist auch die Identität zwischen dem nach Sozialversicherungsrecht Anspruchsberechtigten und dem Schadenersatzgläubiger (Verdienstentgang) gegeben und damit auch die persönliche Kongruenz zu bejahen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124200

Im RIS seit

24.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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