RS OGH 2008/10/3 3Ob134/08i

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Veröffentlicht am 03.10.2008
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Norm

ABGB §1042 CI
ABGB §1042 C2
ABGB §1042 C4
ABGB §1480

Rechtssatz

Der Scheinvater kann innerhalb der mit Rechtskraft der seine Vaterschaft beseitigenden Statusentscheidung beginnenden Verjährungsfrist seinen gesamten Unterhaltsaufwand ohne Beschränkung der Dauer der erbrachten Leistungen vom tatsächlichen Vater nach § 1042 ABGB zurückverlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124295

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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