Norm
ABGB §1042 CIRechtssatz
Der Scheinvater kann innerhalb der mit Rechtskraft der seine Vaterschaft beseitigenden Statusentscheidung beginnenden Verjährungsfrist seinen gesamten Unterhaltsaufwand ohne Beschränkung der Dauer der erbrachten Leistungen vom tatsächlichen Vater nach § 1042 ABGB zurückverlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124295Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009