RS OGH 2008/10/8 16Ok8/08

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Veröffentlicht am 08.10.2008
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Norm

KartG 2005 §1

Rechtssatz

Folgeverträge mit kartellfremden Dritten können zwar in Durchführung verbotener Absprachen oder verbotenen abgestimmten Verhaltens zustandekommen, sie sind aber selbst nicht tatbildlich im Sinn des Kartellverbots des § 1 KartG 2005, und die Erfüllungshandlungen solcher Leistungsaustauschverträge sind nicht Mittel zur Durchführung einer verbotenen Kartellvereinbarung, sondern dienen der Durchführung des eigenen Schuldverhältnisses zwischen den Vertragsparteien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124143

Im RIS seit

07.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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