RS OGH 2008/10/14 4Ob162/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.2008
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Norm

UrhG §1 Abs1
UrhG §3 Abs1

Rechtssatz

Da der urheberrechtliche Werkbegriff objektiv konzipiert ist, spielt für die Schutzfähigkeit eines Werks keine Rolle, ob es in Museen ausgestellt, von Publikum und Kunsthandel als Kunst anerkannt, von Kunstsachverständigen als Kunst bewertet oder von einem Künstler geschaffen worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124253

Im RIS seit

13.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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