Norm
ABGB §1438 DRechtssatz
Zur Auslegung einer Klausel, nach der eine Aufrechnung nur zulässig ist, wenn die Forderung des Kunden im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, kann auf die Rechtsprechung zum „rechtlichen Zusammenhang" gemäß §391 Abs 3 ZPO zurückgegriffen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124368Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009