Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Ob ein Unterhaltsberechtigter an den gehobenen Lebensverhältnissen eines Unterhaltspflichtigen angemessen teilnimmt, ist unter Bedachtnahme auf die Höhe des dem Berechtigten insgesamt zukommenden Unterhaltsbeitrags („normaler" Unterhalt zuzüglich Abgeltung eines Sonderbedarfs) zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124263Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009