RS OGH 2008/10/21 15Os116/08k

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Veröffentlicht am 21.10.2008
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Norm

StGB §278a

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Delikts der kriminellen Organisation braucht daher die intendierte Ausführung vereinigungsspezifischer Straftaten nicht der alleinige, der Hauptzweck oder das Endziel der Verbindung sein, diese kann vielmehr daneben auch auf die Verwirklichung anderer -legaler - Ziele gerichtet sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124060

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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