RS OGH 2012/5/15 1Ob159/08a, 2Ob141/11s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2008
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Norm

ABGB §140 Ca
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Ein Verschulden des „Kindes" am Verlust des Arbeitsplatzes allein hindert grundsätzlich nicht das Wiederaufleben der Unterhaltspflicht der Eltern. Nachhaltiges Unterlassen von zumutbaren Bemühungen in Richtung einer Berufsausübung beziehungsweise Zukunftsvorsorge löst aber die Rechtsfolge einer bleibenden hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit aus und führt zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern. Wann von einer derartigen Nachhaltigkeit auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht generell beantwortet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124379

Im RIS seit

20.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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